Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung in den microtech Lösungen

Akt. Stand vom 26.06.2020

Die Verabschiedung des Konjunkturpaketes erfolgt voraussichtlich am Montag, den 29.06.2020 im Laufe des Tages und tritt zum 01.07.2020 in Kraft. Für die Umsetzung mit Büro+/ERP-complete hat microtech ein Programmupdate bereitgestellt, welches die die Steuerumstellung über einen Assistenten in 2 Schritten durchführt.

Hierzu hat Microtech auf seinen Seiten ausführliche Informationen zusammengetragen:

Zusätzlich sind in den meisten Fällen auch Formularanpassungen notwendig, um die neuen Steuersätze korrekt auszuweisen. Diese Formularanpassungen haben wir bei den meisten Kunden bereits umgesetzt.

Aufgrund des kurzen Umsetzungszeitraums, werden wir bis zum 01.07.2020 leider nicht bei allen Kunden das Programmupdate mit der Umstellung durchführen können…

Kunden, die das Programmupdate auf eigene Verantwortung – vor der öffentlichen Bestätigung durch den Bundesrat am Montag – installiert bekommen möchten, können sich hierfür mit folgendem Formular anmelden: Anmeldung zum vorzeitigen Programmupdate


ANLEITUNGEN

Manuellen Umstellung des Steuerschlüssels im Beleg

Ohne das aktuelle Programmupdate (Build 6333 oder höher) kann bzw. muss der Steuerschlüssel in jeder einzelnen Position manuell umgestellt werden, da die „alten“ Programmversionen bei der Belegerfassung immer die alten Steuersätze (19 bzw. 7% verwenden):

Hierfür muss eine entsprechende Tabellenansicht ausgewählt werden, in der der Steuerschlüssel angezeigt und verändert werden kann.

Ist das Programmupdate bereits installiert, so erfolgt die autom. Steuerzuordnung bei Belegerfassung anhand des Belegdatums bzw. des Lieferdatums (mit höhere Priorität) automatisch.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Nettopreis- und der Bruttopreisberechnung im Artikelstamm:

Nettopreisberechnung (in der Regel bei gewerblichen Kunden)
durch die Steuerumstellung bleibt der Nettopreis erhalten, es muss weiter nichts berücksichtigt werden. Der Vorteil der günstigeren Steuer wird automatisch an die Kunden weitergegeben, wobei den gewerblichen Kunden die Steuer in der Regel nicht interessiert.

Bruttopreisberechnung (Endkundengeschäft)
zu erkennen an dem „inkl. Steuer-Kennzeichen im Artikelstamm:

Bei Artikeln mit Bruttopreisen bleibt der Bruttoverkaufspreis bei der Umstellung erhalten und der Nettopreis wird erhöht, da sich die Steuer vermindert.

Um nicht bei allen Artikeln für dei Steuerumstellung neue Preise einzulesen und eine Neuauszeichnung des gesamten Artikelbestandes zu vermeiden, kann man den Steuervorteil in Form eines Rabattes beim Verkauf weitergeben.

Für die Weitergabe des Steuervorteils an Endkunden ist jeder Unternehmer selbst zuständig!

Rechnerisch ergibt sich ein Rabattsatz von 2,52 % (1,16/1,19) auf den Bruttopreis. Welchen Rabattsatz man verwendet, muss jeder selber entscheiden (z.B. 2,5 %).
Bei Verwendung eines Rabattsatzes mit Nachkommastellen, sind die Formulare zu prüfen, ob der Rabattsatz richtig ausgewiesen wird.

An der Kasse sollte man den gewünschten Rabatt direkt in den Stammdaten des Sammelkunden (in der Regel Adressnummer 10000) hinterlegen.

Bei den Belegen, die auf individuelle Kunden erfasst werden, erreichen Sie die zusätzliche Rabattierung in der Positionserfassung, wenn der Kunde prinzipiell rabattfähig ist, in der letzten Zeile z.B. über einen Rechtsklick -> Neu -> % Rapattposition einfügen:

Achtung: bereits hinterlegt Rabattsätze in den Positionen werden durch eine Rapattposition überschrieben !

Tipp für die Caravanhändler
um Verständnissprobleme und Diskussionen mit den Kunden (warum nur 2,5 % und nicht 3 % Nachlass) zu vermeiden sollte man beim Fahrzeugverkauf folgendes beachten:

  • die Fahrzeuge mit Nettoverkaufspreis anlegen (ohne das Kennzeichen „inkl. Steuer“ beim Verkaufspreis im Artikelstamm)
  • im Kundenbeleg darauf achten, dass das Kennzeichen „Preise inkl. Steuer“ im Belegkopf nicht gesetzt ist:

In der Positionserfassung können Sie für „alte“ Belege, die zuvor mit 19% MwSt. erfasst wurden, unter „Aktualisieren“ -> „Steuer prüfen und anpassen…“ die Umstellung der Steuer starten.


Stand vom 16.06.2020

Die Mehrwertsteuersenkung ist Teil des umfassenden Konjunkturpaketes, das die Bundesregierung Deutschland auf den Weg gebracht hat.

Die Mehrwertsteuersenkung wird kurzfristige und ungeplante Auswirkungen auf Ihre microtech Lösung haben. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir für Sie alles vor, dass Sie eine einfache und schnelle Umstellung auf die ermäßigten Steuersätze vornehmen können.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes soll somit alles vorbereitet sein, um nach einem Update die Umstellung per Assistenten vornehmen zu können. Durch die automatische Umstellung der Mehrwertsteuersätze stellen wir sicher, dass Sie die Senkung und die spätere Erhöhung der Mehrwertsteuer mit geringem Zeitaufwand durchführen können.

  • Die Programmaktualisierung steht nur Kunden mit einem gültigen Aktualitätsservice zur Verfügung.
  • Das Update ist unbedingt notwendig, um eine automatische Überprüfung der verwendeten Steuersätze in Abhängigkeit der Arbeits- oder Lieferdatums zu erreichen.
  • Das Update muss innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne bei sehr vielen Kunden installiert werden.
  • Wann das Update zur Verfügung stehen wird, ist noch ungewiss. Das Gesetz soll voraussichtlich erst am 29 Juni im Bundesrat verabschiedet werden!
  • Beim Einsatz der DATEV-Schnittstelle oder der Buchhaltung in büro+ / ERP-complete muss eine Erweiterung / Umstellung der Erlöskonten mit dem Steuerberater abgesprochen werden.
Für die Weitergabe des Steuervorteils an Endkunden ist jeder Unternehmer selbst zuständig.

Im Endkundengeschäft kann die bestehende Preisauszeichnung beibehalten werden und nur im Warenwirtschaftssystem neue VK-Preise hinterlegt oder aber durch einen Rabattsatz (rechnerisch 2,59% vom Bruttopreis) an der Kasse und in den Belegen gemindert werden.

Achtung: Bei Büchern ist auf Grund der Buchpreisbindung keine Rabattierung möglich, es sei denn der Verlag veröffentlicht eine entsprechende Preisanpassung.

Wir werden die Umstellung bei unseren Kunden in 2 Schritten vornehmen:

  1. Ab sofort:
    Vorbereitungen (Formularanpassungen, Prüfung / Anlegen der neuen Mehrwertsteuerschlüssel etc.)
  1. Sobald vom Hersteller freigegeben:
    Installation des Updates und Hinweise zur praktischen Steuerumstellung durch den Programmassistenten

>> Zur Anmeldung gelangen Sie hier <<

Wichtig ist: durch diesen enormen Aufwand der zahlreichen Umstellungen werden wir bis zum Monatsende keine weiteren „Projekte/ Anfragen mehr annehmen können, da die Umsetzung der Mehrwertsteuerumstellung für uns die höchste Priorität hat.

Wir bitten deshalb, von tel. Anfragen abzusehen und sich stattdessen regelmäßig über diese Seite zu informieren.

Weitere Hinweise finden Sie direkt im microtech Blog

Link zum Gesetzentwurf: www.bmwi.de